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Wir beraten überwiegend telefonisch. 
In Einzelfällen findet die Beratung zu den üblichen Bürozeiten in der Geschäftsstelle statt:

 

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Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW

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